
Wer darf über den Tod eines Menschen entscheiden? – Nur der betreffende Mensch selbst, niemand anders!
Anfangszeit: 18:00 Uhr
Ort: Haus der Natur Potsdam
14467 Potsdam, Lindenstraße 34
www.hausdernatur-potsdam.de
Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten unter 0331 2709804 oder kontakt@hvd-potsdam.de.
Veranstalter: Humanistischer Verband Potsdam/Potsdam-Mittelmark KdöR
Wer darf über den Tod eines Menschen entscheiden? – Nur der betreffende Mensch selbst, niemand anders! – Dies gehört laut Bundesverfassungsgericht vom 26.02.2020 zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Mit dem Urteil, hob das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB als verfassungswidrig auf, der erst im Dezember 2015 vom Bundestag beschlossen worden war. Seither war die Suizidhilfe unter Strafe gestellt gewesen. Inzwischen gibt es erneut parlamentarische Aktivitäten, mit dem Ziel Sterbehilfe neu zu reglementieren. Aktuell liegen drei Gesetzentwürfe vor, über die im Bundestag abgestimmt werden soll. Im Potsdamer Humanistischen Salon informieren wir über die Gefahr eines neuen Sterbehilfe-Verbots durch konservative Kreise und einen sozial-liberalen Gegenentwurf. – Gibt es zum Recht auf Suizidhilfe Regelungsbedarf? – Dazu wollen wir uns Referenten anhören und mit ihnen und einander ins Gespräch kommen.
Referenten:
- Gita Neumann (HVD-Bundesbeauftragte für Autonomie am Lebensende
- Swen Schulz (SPD), von 2002 bis 2021 Mitglied des Bundestags
Einladungskarte (PDF) ansehen …