Patientenverfügung

Mit einer Pati­en­ten­ver­fü­gung bestim­men Sie, wie Sie medi­zi­nisch behan­delt wer­den wol­len, wenn Sie mal nicht (mehr) ver­ständ­lich kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Sie muss kon­krete medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen benen­nen, damit sie befolgt wer­den kann. Ohne medi­zi­ni­sche Vor­kennt­nisse ist es schwer das sel­ber kor­rekt und ver­bind­lich zu tun. Darum hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium (BMJV) 2004 von Exper­ten Vor­ga­ben ent­wi­ckeln las­sen, die seit­her von vie­len Anbie­ter so oder so ähn­lich ver­wen­det wer­den. In der Arbeits­gruppe war eine Ver­tre­te­rin des HVD betei­ligt, weil wir seit über 30 Jah­ren Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen erstel­len und in Fach­krei­sen für deren Qua­li­tät ange­se­hen sind.

End­lich Vor­ge­sorgt?!

2009 hat der Bun­des­tag ein Gesetz beschlos­sen, das Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen recht­lich absi­chert und besagt, dass sie »unab­hän­gig von Art und Sta­dium einer Erkran­kung« gel­ten. Damit wurde die Mög­lich­keit eröff­net, Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen mit einer grö­ße­ren Reich­weite aus­zu­stat­ten, als es das BMJV 2004 vor­ge­se­hen hatte. Zudem ver­langt das Gesetz, dass Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen kon­kret sein müs­sen, was 2015 vom Bun­des­ge­richts­hof noch­mal her­vor­ge­ho­ben wurde.

Bri­gitte Zypries 2009 nach der Abstim­mung über das »Pati­en­ten­ver­fü­gungs-Gesetz«

Der HVD Ber­lin-Bran­den­burg KdöR hat lang­jäh­rige Erfah­run­gen in der Hos­piz­ar­beit, mit ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­ten, Demenz-WGs und Betreu­ungs­ver­ei­nen, und kennt die Pro­bleme, die am Lebens­ende auf einen zukom­men kön­nen. Des­halb haben wir Fra­ge­bö­gen ent­wi­ckelt, die hel­fen die gewünsch­ten (über die Emp­feh­lun­gen des BMJV hin­aus­ge­hen­den) Fest­le­gun­gen aus­zu­wäh­len. Dazu bera­ten wir unab­hän­gig, neu­tral und kos­ten­frei, und bie­ten an die Doku­mente für Sie zu erstel­len. Das geschieht dann in zwei­fa­cher Aus­fer­ti­gung, unter­schrifts­reif, mit Vor­sor­ge­voll­mach­ten und einem Hin­weis­kärt­chen zum Bei-sich-tra­gen.

Mit individueller Beratung

In Pots­dam kön­nen Sie sich von unse­ren erfah­re­nen Berater:innen bei der Erstel­lung Ihrer Doku­mente kos­ten­los bera­ten und hel­fen las­sen.
Nähe­res fin­den Sie hier …

Einfach schnell online ausfüllen

Wenn Sie es eilig haben und/​oder ohne Bera­tung aus­kom­men wol­len, kön­nen Sie Ihre Aus­wahl für eine erwei­terte Stan­dard-Pati­en­ten­ver­fü­gung online tref­fen und bekom­men die Doku­mente kurz­fris­tig zuge­sandt. Das kön­nen Sie auf der Web­site der Zen­tral­stelle Pati­en­ten­ver­fü­gung des HVD Ber­lin-Bran­den­burg machen:
www​.pati​en​ten​ver​fue​gung​.de

Formulare zum Herunterladen

Dort fin­den Sie zwei ver­schie­dene Modelle. Zum einen die Stan­dard-Pati­en­ten­ver­fü­gung, die auf den Vor­ga­ben des BMJV auf­baut, aber wei­ter­ge­hende Situa­tio­nen und Fest­le­gun­gen anbie­tet.

Deckblatt der Standard-PV Broschüre

Zum online-For­mu­lar …

Wenn Sie hier auf das Bild (oben oder unten) kli­cken,
wird die PDF-Datei des jewei­li­gen Fra­ge­bo­gens her­un­ter­ge­la­den.

Alter­na­tiv kön­nen Sie den Fra­ge­bo­gen zur Opti­ma­len Pati­en­ten­ver­fü­gung her­un­ter­la­den und bear­bei­ten. Hier haben Sie wei­ter­ge­hende Wahl- und Fest­le­gungs­mög­lich­kei­ten, ins­be­son­dere, was Ihren gewär­ti­gen Zustand und Ihre Wert­vor­stel­lun­gen betrifft. Dazu bie­tet Ihnen die Stan­dard­ver­fü­gun­gen ein Zusatz­blatt »Was mir wich­tig ist« an.

Ein Notfallbogen

Für Akut­fälle kann es hilf­reich sein sel­ber oder auf Grund des mut­maß­li­chens Wil­lens – mög­lichst mit Unter­stüt­zung eines Arz­tes – einen soge­nann­ten Not­fall­bo­gen aus­zu­fül­len, den Sie hier her­un­ter­la­den kön­nen …

Zur Zentralstelle Patientenverfügung in Berlin

Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen auf den Sei­ten der
Zen­tral­stelle Pati­en­ten­ver­fü­gung des HVD …

Ihre Fragen

Wenn Sie Fra­gen zur Vor­sorge haben, kön­nen Sie uns die gerne per E‑Mail an vorsorge@​hvd-​potsdam.​de stel­len oder uns unter 0331 2909476 anru­fen.